Sind Sie als Patientin oder Patient bereits in unserer Praxis bekannt und liegt keine schwere Symptomatik vor, können wir für bis zu fünf Kalendertage eine telefonische Krankschreibung ausstellen. Die Einschätzung, ob eine telefonische Krankschreibung möglich ist, obliegt ausschließlich der Entscheidung des Ärzte. Sollten Sie im aktuellen Quartal noch nicht in unserer Praxis gewesen sein, benötigen wir zeitnah einen Versicherungsnachweis (Gesundheitskarte, Nachweis der Versicherung), um die elektronische Krankschreibung abschicken zu können, Eine Verlängerung der Krankschreibung muss immer persönlich erfolgen.