Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Da es sich in der Regel um Präventionsleistungen handelt, erhalten Sie in jedem Fall einen Kostenvoranschlag und eine ärztliche Leistungsabrechnung. Die private Krankenversicherung übernimmt in aller Regel die Kosten oder einen Teil der Kosten. Bitte stimmen Sie dies gegebenenfalls im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung ab. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Kosten der Diagnostik nicht.