Präventionsmedizin

Prävention in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Als Mitglied in der Gesetzliche Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf eine Vielzahl an Präventions- und Früherkennungsleistungen. Selbstverständlich können Sie auch weitere Präventionsleistungen als Selbstzahler nutzen. Da ein sinnvolles Konzept zur Prävention für jeden Menschen unterschiedlich ist, beraten wir Sie gern.

Gesetzlich Versicherte haben zwischen dem 18. und dem 34. Lebensjahr einmalig, ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre die Möglichkeit einer Gesundheitsuntersuchung. Diese beinhaltet neben einer ausführlichen Anamnese auch eine Familienanamnese, eine Impfberatung und eine körperliche Untersuchung. Weiterhin erfassen wir neben Größe und Gewicht auch die Herzfrequenz und den Blutdruck. Eine Bestimmung des nüchtern-Blutzuckers und der Cholesterinwerte kann bereits vor dem 35. Lebensjahr erfolgen, ab diesem Alter gehört sie zur Standarduntersuchung. Ein Harnstreifentest ist grundsätzlich ab dem 35. Lebensjahr inbegriffen.

Anschließend erhalten Sie eine individuelle Beratung zu Ihrem persönlichen Riskoprofil sowie zu sinvvollen Präventions- und Therapiemöglichkeiten.

Zusammengefasst sind bösartige Neubildungen der Haut die häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland. Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening durch uns als Hausärzte. Sollte bei dieser gründlichen Untersuchung aller Haut- und Schleimhautregionen ein auffälliger Befund bestehen, überwiesen wir Sie direkt an einen Hautarzt.

Darmkrebs ist eine der häufigsten und gefährlichsten Krebsarten in Deutschland. Da er nur sehr langsam wächst, besteht eine gute Chance auf eine frühe Diagnose und damit auf eine vollständige Heilung.

Ab dem 50. Lebensjahr haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf ein Beratungsgespräch zur Darmkrebsfrüherkennung sowie auf einen jährlichen Test auf Blut im Stuhl (Männer alternativ auch auf eine Darmspiegelung). Ab dem 55. Lebensjahr kann der Test auf Blut im Stuhl alle zwei Jahre erfolgen, alternativ besteht der Anspruch auf insgesamt zwei Darmspiegelungen für Männer und Frauen.

Insbesondere Männer im höheren Alter und mit bestimmten Risikofaktoren wie Rauchen oder Bluthochdruck haben ein erhähtes Risiko für eine Erweiterung der Bauchschlagader (Bauchaortenaneurysma). Wird diese trotz ihres langsamen Wachstums nicht erkannt, besteht die Gefahr eines Reißens mit dem hohen Risiko eines tödlichen Verlaufs.

Daher haben alle Männer ab 65 Jahren den Anspruch auf ein Beratungsgespräch und eine Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader. Das weitere Vorgehen richtet sich nach dem Ergebnis der Untersuchung. So sind ggf. keine weiteren Kontrollen notwendig, es werden weitere Untersuchungen in regelmäßigen Abständen empfohlen oder es erfolgt die Überweisung zur Therapie.

Impfungen sind eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um schwerwiegende oder lebensbedrohliche Infektionen zu verhindern.

Daher übernimmt die gesetzliche Krankenkasse eine Vielzahl der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen. Wir beraten Sie gern!

Selbstverständlich können wir all diese Untersuchungen auch an einem Termin durchführen. Sollten sich im Rahmen dieser Präventions- und Früherkennungsmaßnahmen Auffälligkeiten ergeben, erfolgen die weitere Diagnostik und Therapie ebenfalls durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Selbstverständlich können Sie auch als gesetzlich Versicherter unsere individuellen Präventionsangebote nutzen. Die Abrechnung erfolgt dann als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).